An dieser Stelle erhalten Sie wesentliche Informationen und Hintergründe zur derzeitigen Grundsteuerreform.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Stadt Osterwieck nicht Herrin des Verfahrens ist und keinerlei Vordrucke zur Verfügung stellt und auch keine Fragen hinsichtlich des Ausfüllens der Formulare beantworten kann. Wenden Sie sich bei Fragen daher bitte an das zuständige Finanzamt.
Der jeweils aktuelle Stand und Hilfen werden auf der Homepage des Finanzministeriums zur Verfügung gestellt.
Anleitung zur Erstellung der Erklärung
Anleitung zur Erstellung der Erklärung für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
Bodenrichtwerte / Flurstücke
Ein wichtigen Beitrag zur Erhebung der Grundsteuer leisten die sog. „Bodenrichtwerte“. Für Ihr Grundstück können Sie diese mit dem „Grundsteuerviewer“ finden.
Geben Sie in die Suchmaske die Gemarkung, Flur und und Flurstück ein und Ihnen werden die wesentlichen Informationen zu Ihrem Grundstück angezeigt. Sollte Ihnen Flur und Flurstück unbekannt sein, sind diese Angaben via Karte ebenfalls zu finden.