Erstellung “Kommunalen Wärmeplanung”

Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Einheitsgemeinde Stadt Osterwieck

 

Die Stadt Osterwieck hat für das Vorhaben „Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Einheitsgemeinde Stadt Osterwieck ,“  eine Zuwendung in Höhe von 98.000 Euro aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erhalten.

 

Maßnahmenbeschreibung

Seit dem 01.01.2024 sind die Kommunen gemäß dem Wärmeplanungsgesetz zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Dieser gesetzlichen Verpflichtung ist die Einheitsgemeinde Stadt Osterwieck nachgekommen und hat im Zeitraum von Mai 2025 bis März 2026 die DSK – Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH mit der Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans beauftragt. Die Erstellung erfolgte in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung sowie den örtlich verantwortlichen Netzbetreibern und Wohnungsunternehmen.

Der kommunale Wärmeplan umfasst im Wesentlichen eine detaillierte Bestandsanalyse der räumlich differenzierten Wärmeverbräuche, eine Potenzialanalyse hinsichtlich erneuerbarer Energien sowie eine Prognose zukünftiger Wärmelasten und Versorgungsoptionen. Auf dieser Grundlage wurden räumliche Eignungsgebiete für unterschiedliche Wärmeversorgungsarten ausgewiesen. Vertiefend wurden insbesondere Teilräume in den Gemarkungen Osterwieck und Dardesheim als Schwerpunktgebiete identifiziert.

Auf Basis der Ergebnisse der Bestands-, Potenzial- und Szenarienanalyse wurde eine Wärmewendestrategie entwickelt. Diese beinhaltet einen kompakten, partizipativ erarbeiteten Maßnahmenkatalog, der insbesondere auf die Umsetzung, Verstetigung sowie das Controlling der kommunalen Wärmeplanung ausgerichtet ist.

Die kommunale Wärmeplanung entfaltet keine unmittelbare rechtliche Außenwirkung gegenüber der Kommune oder den Bürgerinnen und Bürgern, stellt jedoch eine wesentliche strategische Grundlage für zukünftige Planungen, Investitionsentscheidungen und politische Steuerungsprozesse dar, die in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt und weiterentwickelt werden soll.

Mit Beschluss vom 09.04.2026 hat der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Osterwieck dem kommunalen Wärmeplan zugestimmt und damit die Grundlage für dessen Umsetzung sowie die langfristige Verankerung klimaschutzrelevanter Maßnahmen in der kommunalen Entwicklung geschaffen.

Link „Kommunaler Wärmeplan“

Link https://www.klimaschutz.de/de/foerderung-der-nki/foerderprogramme/kommunalrichtlinie

Umsetzung der Maßnahme: 01.01.2025 bis 31.03.2026

 

Förderhinweis

KSI: Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Einheistgemeinde Stadt Osterwieck

Förderzeitraum: 01.01.2025 bis 31.03.2026

Förderkennzeichen: 67K29144

Projketträger: Zukunft Umwelt Gesellschaft gGmbH

 

Nationale Klimaschutzinitiave
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.