24. Oktober 2025

Informationen zur Vogelgrippe

Der Landkreis Harz ordnet ab sofort die Stallpflicht für Geflügel an.
 
Zur Vermeidung einer weiteren Verschleppung durch Wildvögel hat das Veterinäramt des Landkreises Harz eine Allgemeinverfügung aufgesetzt, die alle Geflügelhalter im Kreisgebiet verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen.
Dies betrifft Hühner aller Arten, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Tauben sind von der Regelung ausgenommen. Es gilt zudem ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen mit Geflügel jeglicher Art. Die Allgemeinverfügung ist ab sofort auf der Internetseite des Landkreises Harz abrufbar: www.kreis-hz.de.
 
Bei einem verendeten Kranich aus der Gemarkung Gernrode wurde per Befund am Vormittag der Verdacht auf aviäre Influenza (Vogelgrippe) vom Landesamt für Verbraucherschutz bestätigt. Die offizielle amtliche Feststellung erfolgt erst mit der Bestätigung des Untersuchungsergebnisses durch das @friedrichloefflerinstitut. Dies wird voraussichtlich nächste Woche erfolgen.
 
Das Friedrich-Löffler- Institut (FLI) hat den ersten Vogelgrippe-Fall im Landkreis Harz offiziell amtlich bestätigt. Bei dem verendeten Kranich aus der Gemarkung Ballenstedt wurde das H5N1 Virus nachgewiesen. Damit bestätigt das Referenzlabor beim FLI den Befund vom Landesamt für Verbraucherschutz vom vergangenen Freitag. Aufgrund des bestätigten Befundes hat der Landkreis Harz eine Amtliche Bekanntmachung herausgegeben.
Diese ist unter: www.kreis-hz.de einsehbar.
 
Die Ausbreitung des Virus ist laut Veterinäramt momentan sehr dynamisch. Insbesondere Wildvogelpopulationen sind betroffen. Der Landkreis Harz bittet daher um besondere Aufmerksamkeit und Meldung von Totfunden von folgenden Wildvogelarten: Wasservögel (Enten, Gänse, Kraniche, Reiher usw.), Aasfressende Wildvögel (Greifvögel, Raben, Krähen usw.) und Wildtauben.
 
Diese Funde können Bürger telefonisch von Montag bis Donnerstag jeweils von 8-12 Uhr und 13-16 Uhr und am Freitag von 8-11 Uhr unter der Rufnummer 03941 5970-4496 melden. Beim Auffinden mehrerer, toter Vögel an einer Stelle kann diese Nummer auch außerhalb der genannten Sprechzeiten genutzt werden.
 
Zusätzlich konnen Funde jederzeit per E-Mail gemeldet werden: tierseuche@kreis-hz.de.