Die Stadt Osterwieck hat zum 01.01.2025 die Grundsteuerreform umgesetzt.
Nicht alle Grundstückseigentümer haben jedoch bisher einen Grundsteuerbescheid von der Stadt Osterwieck erhalten. Das kann unterschiedliche Gründe haben:
- An das Finanzamt Quedlinburg wurde noch keine Erklärung seitens des Eigentümers abgegeben.
Hier müssen Sie sich an das Finanzamt Quedlinburg wenden, denn die Feststellung erfolgt in jedem Fall auf den 01.01.2025 und kann rückwirkend für 4 Jahre erfolgen. Dann wird die Zahlung entsprechend hoch ausfallen.
- Es wurde eine Erklärung seitens des Eigentümers abgegeben, der Grundlagenbescheid wurde dem Eigentümer zugestellt, hat aber die Stadt Osterwieck nicht erreicht.
In diesem Fall kontaktieren Sie bitte die Stadt Osterwieck unter 039421/793-210 und bringen nach Absprache eines Termins Ihren Grundlagenbescheid vom Finanzamt mit.
Sie können auch den Grundlagenbescheid einscannen und per Mail an info@stadt-osterwieck.de schicken und erhalten dann den Grundsteuerbescheid auf dem Postweg.
